Was ist versichert?
Versichert sind - sofern im Vorschlag enthalten - das Wohngebäude, das ausschließlich zu Wohnzwecken
genutzt wird, Garagen, Carports und Nebengebäude.
Zum Gebäude gehören die Baukörper, einschließlich Grund- und Kellermauern und Gebäudebestandteile, wie
eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und
elektrische Anlagen.
Mitversichert ist auch Zubehör, das dazu dient, das Gebäude instand zu halten oder zu bewohnen (soweit es
sich im Gebäude befindet oder außen angebracht ist) z.B. Antennen, Markisen, Brennstoffvorräte für
Sammelheizungen, Gemeinschaftswaschanlagen.
Wogegen versichern wir?
Feuer
Im Rahmen der Gefahr Feuer wird Entschädigung geleistet für Schäden an versicherten Sachen, die durch
Brand, Blitzschlag oder Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Anprall von Schienenfahrzeugen,
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört, beschädigt werden oder
infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Leitungswasser
Entschädigung wird geleistet für Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes
Leitungswasser (z.B. durch Undichtwerden der Leitungsrohre) entstehen. Als Leitungswasser gilt auch
Wasser, das aus den mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen, aus
den Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung und aus den Einrichtungen von Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohrleitungen im Gebäude.
Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Gebäudes sind versichert, soweit diese
Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden oder der Versorgung versicherter Gebäude oder
Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer dafür das Risiko trägt. Versichert sind auch Frostschäden
innerhalb des Gebäudes an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen und Wassermessern,
an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern.
Sturm und Hagel
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel
entstehen, oder dadurch hervorgerufen werden, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Sachen
auf das versicherte Gebäude wirft, oder die Folge eines versicherten Sturm- oder Hagelschadens sind, z.B.
wenn Regen durch ein von Sturm oder Hagel beschädigtes Dach eindringt.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, d.h. Windgeschwindigkeit
mindestens 62 km/Stunde. Bei Schäden durch Hagel braucht diese Voraussetzung nicht gegeben zu sein.
Elementarschäden
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben,
Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch hervorgerufen werden, und zwar für
versicherte Sachen, die infolge eines solchen Ereignisses zerstört, beschädigt werden oder abhanden kommen.
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