Arbeitnehmer können direkt über Ihre Lohnabrechnung einen Teil des Einkommens steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen. Durch die Entgeltumwandlung sinkt die Nettobelastung deutlich, zahlen Sie beispielsweise monatlich 100 Euro in die Betriebsrente ein, bedeutet das einen realen Nettoaufwand von etwa 50 Euro.
Im Vergleich zu einer privaten Vorsorge bietet die betriebliche Altersvorsorge Vorteile.
Der Arbeitgeber ist laut Gesetz verpflichtet, einen Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten stellen wir Ihnen gern im Rahmen einer Altersvorsorge-Beratung detailliert vor.
Wir beantworten Ihnen, was mit Ihrem Vertrag passiert, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, und klären weitere offene Fragen. Freiberufler müssen die Vorsorge für Ihren Ruhestand selbst in die Hand nehmen, auch für diesen Personenkreis nehmen wir eine Berechnung der Altersvorsorge vor und halten passende Lösungen bereit.
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen auch, wie Sie mit den vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers langfristig Vermögen aufbauen und für später vorsorgen.
Kommen Sie doch in unserer Generalvertretung in der Hollergasse in Neukirchen-Balbini vorbei: Wir freuen uns auf Ihren Besuch!