Die Kfz-Haftpflichtversicherung in Geislingen ist Bestandteil jeder Autoversicherung und schützt vor den finanziellen Folgen, wenn mit dem versicherten Auto eine dritte Partei geschädigt wird. Wer sich zudem gegen die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchte, ergänzt den Versicherungsschutz mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Erweiterte Neu-/Kaufpreisentschädigung
Der Baustein verlängert die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung um weitere 24 Monate
Komfort auf insgesamt 48 Monate
Premium auf insgesamt 60 Monate
Kaufpreisschutz mit Inflationsbonus
Es wird zusätzlich die Differenz zwischen dem Kaufpreis, den VN für ein vergleichbares Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt aufbringen muss und dem Kaufpreis, den VN für das versicherte Fahrzeug gezahlt hat, entschädigt (max. 10% des Kaufpreises).
Extraschutz Vollkasko in Premium
In der Produktlinie Premium beinhaltet die Vollkasko einen Extraschutz mit verbesserten Leistungen. Neben dem bekannten Unfall sind Brems, Betriebs- und Bruch- und Reifenschäden sowie Verwindungsschäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger mitversichert.
Unter Bremsschaden versteht man einen Schaden am Fahrzeug, dessen alleinige Ursache ein Bremsvorgang ist. Beispiel: Die Einkaufstasche auf dem Rücksitz wird durch eine Vollbremsung nach vorne geschleudert und beschädigt das Display des Entertainmentsystems.
Unter Betriebsschaden versteht man einen Schaden am Fahrzeug, dessen Ursache ein Betriebsvorgang ist. Beispiel: Durch Überladung auf einer Urlaubsfahrt bricht die Achse.
Unter Bruchschaden versteht man einen Schaden, dessen alleinige Ursache in einer Materialermüdung, einer Überbeanspruchung oder Abnutzung ist. Beispiel: Beim Fahren auf einem schlechten Straßenbelag bricht die Feder oder ein Teil der Radaufhängung.
Unter einem Verwindungsschaden versteht man einen Schaden durch Verbiegen oder Verdrehen es Fahrzeugs in der Längsachse zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug). Beispiel: Durch ein Lenk- und Bremsmanöver gerät der Wohnwagenanhänger ins Schleudern und kippt um. Der Pkw bleibt stehen, aber der Rahmen verzieht sich.
Unter einem Reifenschaden versteht man reine Reifenschäden ohne weitere Schäden am Fahrzeug (achsgleicher Wechsel falls erforderlich). Beispiel: Beim Reifenwechsel werden die Schrauben nicht richtig festgezogen und ein Rad löst sich während der Fahrt.
Grundsätzlich nicht versichert sind aber Schäden an Motoren und Getrieben sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Bitte beachten Sie auch die weiteren Ausschlüsse in den Zusatzvereinbarung Premium.
Zusatzschutz für Elektrofahrzeuge in Komfort und Premium
Mit den stark wachsenden Elektromobilitäts-Angeboten erhalten Ihre Kund:innen vollumfängliche Leistungen rund um das Elektrofahrzeug – zu exklusiven Allianz Konditionen. Gut für die Umwelt und gut für Ihre Kund:in.
Aktuell stehen folgende Angebote zur Verfügung:
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