Sie sind zufrieden und fühlen sich wohl und sicher in Ihrem Leben, Sie sind sowohl beruflich als auch privat angekommen. Sie gönnen sich und Ihrer Familie schöne Urlaube, sparen für ein Eigenheim oder haben es bereits erworben und fahren ein schickes Auto. Einiges an Vermögen haben Sie auch bereits für Notfälle und den wohlverdienten Ruhestand auf Seite gelegt. Alles in allem läuft alles „nach Plan“.
Die Basis Ihres geschilderten Lebens ist Ihre Arbeitskraft. Sie sorgt dafür, dass Sie Ihren Lebensstandard halten können und weiterhin Ihre Träume verwirklichen können.
Was aber passiert, wenn sich in diesem Punkt etwas ändert? Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt und Ihre Arbeitskraft eingeschränkt oder sogar gar nicht mehr vorhanden ist? Wer sorgt weiterhin für Ihre finanzielle Unabhängigkeit und die Ihrer Familie?
Wir haben eine Lösung für Ihre Sorgen. Und hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung - der Königsweg der Absicherung
Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Plus wird im optimalen Fall bis zum aktuellen Renteneintrittsalter 67 abgeschlossen. Als BU - Rentenhöhe sollten Sie Ihr persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, Ihren aktuellen Lebensstandard zu sichern. Dabei sollten Sie beachten, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist, und dass die Kosten für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung noch abgezogen werden!
Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können, leistet die Allianz Berufsunfähigkeitsrente Plus - unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist. Sie erhalten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Darüber hinaus bietet unsere BU Plus die sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird - nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – den besagten „gelben-Schein“.
Ergänzend können Sie das Pflegefallrisiko mit dem Einschluss der Pflege-Renten-Option absichern. Das bedeutet, dass Sie im Falle, der Berufsunfähigkeit und des Eintritt des Pflegefalles sogar beide Rentenzahlungen erhalten. Die Leistung in der Pflegerente ist darüber hinaus eine lebenslange Rente, im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeitsrente mit einem fest vereinbarten Laufzeitende.