Gesundheitsreform 2027 - das ändert sich für Versicherte ab dem 01.01.2027!
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 vom Bundesrat verabschiedet wurde, kommen ab dem 01. Januar 2027 spürbare Veränderungen auf gesetzliche Versicherte zu. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.
- HÖHERE BEITRÄGE
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird deutlich angehoben
- Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) steigt um rund 10 Prozent
- 2 ÄNDERUNG BEI DER FAMILIENVERSICHERUNG
- Partnerinnen und Partner ohne eigenes Einkommen müssen künftig teilweise eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen
- 3 LEISTUNGSKÜRZUNG
- Zahnersatz: Der Zuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent
- Medikamenten Zuzahlung: Die Zuzahlung steigt von 10 € auf 15 € pro Medikament
- 4 ERSCHWERTER ZUGANG ZUR PKV
- Die Versicherungspflichtgrenze wird ab 2027 außerordentlich um 3.600 € angehoben
- Zusammen mit der regulären Anpassung könnte sie auf knapp 85.000 € jährlich steigen (aktuell 77.400 €)
- Dadurch wird der Kreis der Arbeitnehmer, die zwischen GKV und PKV wählen können, erheblich eingeschränkt
- 5 WICHTIGE FRISTEN!!!
- Wer aktuell über der Versicherungspflichtgrenze verdient, aber unter die neue Schwelle fallen würde, sollte folgende Fristen unbedingt beachten:
- GKV kündigen - bis 30.09.2026 - zweimonatige Kündigungsfrist
- Wechsel in die PKV vorziehen - bis 01.12.2026 - für Personen unter der Grenze
Melden Sie sich gerne bei uns, wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihre individuelle Situation und finden eine Lösung - auch wie wir Sie gut absichern können, wenn Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich - damit Sie rechtzeitig die richtige Entscheidung treffen.
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