Rund elf Millionen Kinder benutzen regelmäßig einen der 800.000 Spielplätze in Deutschland. Beim tobenden Nachwuchs spielt das Unfallrisiko immer mit. Umso wichtiger sind passende Versicherungen für die Kleinen.
1.Die Haftpflichtversicherung:
Kinder machen den ganzen Tag nichts anderes als spielen und toben. Dabei geht leicht etwas zu Bruch, wie zum Beispiel die Vase des Nachbarn oder es wird ein Freund beim spielen verletzt. Für den besten Schutz in dem Bereich, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder grundsätzlich bei den Eltern versichert. Unabhängig von dem Alter sind Kinder außerdem noch über ihre Eltern versichert solange:
- sie noch zur Schule gehen
- die erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) abgeschlossen ist
- sie sich in üblichen Wartezeiten zwischen Ausbildungsabschnitten befinden
Bei der Haftungsfrage spielen das Alter des Kindes und die Situation, in welcher der Gegenstand beschädigt wurde, eine entscheidende Rolle. Kinder sind bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig, das bedeutet, dass bis dahin die Eltern für den Schaden aufkommen müssen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Zum Beispiel, verletzt ein 5-Jähriger seinen Freund beim Indianer spielen mit einem Pfeil am Auge, müssen die Eltern für den Unfall aufkommen, sofern die Aufsichtspflicht nicht erfüllt wurde.
Wenn man aber nachweisen kann, dass die Aufsichtspflicht rechtgemäß eingehalten wurde, haften sie auch nicht. In der Praxis ist dieser Nachweis sehr schwer.
Wann Kinder haften und wann nicht:
- Hat der Nachwuchs das siebte Lebensjahr vollendet, ist er bedingt deliktfähig und
kann für Beschädigungen haften.
- Sollte zum Zeitpunkt des Schadens die erforderliche Einsicht bei dem Kind nicht
gegeben sein, so sind sie nicht haftbar.
- Sonderfall Straßenverkehr: Hier muss das Kind im laufenden Straßenverkehr erst ab
dem 10. Lebensjahr haften. Das bedeutet, wenn ein 8-Jähriges Kind mit dem Fahrrad
einen Unfall verursacht, müssen die Eltern dafür haften, da Kinder den Fahrradführerschein
erst in der 4. Klasse machen.
2.Die private oder gesetzliche Krankenversicherung:
Bei kleineren und größeren Blessuren nach einem Unfall greift die Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder über die Eltern kostenfrei mitversichert.
Sind Sie und Ihr Kind in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)so können Sie Krankenzusatzversicherungen abschließen um die Grundleistung der GKV aufzuwerten. Für Kinder sind solche Absicherungen besonders sinnvoll und auch Ihren Preis wert.
3. Eine private Unfallversicherung:
Bei einem Unfall mit bleibenden Schäden, wie einer Behinderung, empfiehlt sich die private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung finanziert auch den Umbau für ein behindertengerechtes Familienhaus oder Auto.
- Berufstätige Mütter und Väter sind über die private Unfallversicherung – anders
als bei der gesetzlichen Unfallversicherung - auch in der Freizeit geschützt.
- Nicht berufstätige Erziehungsberechtigte genießen auch Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
- Zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei
der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.
4. Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krankheiten
Mit der Kinder-Invaliditäts-Versicherung (KiZ) als Zusatzdeckung der privaten Unfallversicherung, schützen sie ihr Kind nicht nur bei Unfällen, sondern auch in jedem, krankheitsbedingten Invaliditätsfall. Die KIZ bietet als Leistung eine vereinbarte Rentensumme, die ausgezahlt wird, wenn ein Kind durch einen Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet.
Möglich ist hier auch die Koppelung an einen Sparvertrag z.B. für den Führerschein oder die erste eigene Wohnung.
5. Die Rechtsschutzversicherung:
Streit und Meinungsverschiedenheiten gibt es immer wieder. Allerdings kommt es manchmal dazu, dass man die Hilfe eines Anwalts benötigt oder vor Gericht gehen muss.
Die Rechtschutzversicherung bietet folgende Kostenübernahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
- die gesetzlichen Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen
- die Anwaltskosten des Gegners im Falle eines verlorenes Gerichtsverfahrens
- Mediationskosten
- Zeugengelder
Alle Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Diese Regelung gilt auch bei volljährigen Kindern, die noch nicht verheiratet sind oder einen eigenen Beruf ausüben.
Ausnahme: Im Verkehrsbereich benötigen Volljährige einen eigenen Rechtschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
Ihre Allianz in Neuffen.
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