FAQ zur Geschäftsführerhaftung
Wie haftet ein Geschäftsführer?
Geschäftsführer haften unbgerenzt mit Ihrem Privatvermögen, gesamtschuldnerisch und das bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Zusätzlich gilt in vielen Fällen die Beweislastumkehr, d.h. der Geschäftsführer muss beweisen, dass er eine vorgeworfene Pflichtverletzung nicht begangen hat.
Wer kann Ansprüche gegen Geschäftsführer geltend machen?
Die meisten Ansprüche finden im sogenannten Innenverhältnis statt, d.h. in den meisten Haftungsfällen nehmen die Gesellschafter den Geschäftsführer in Anspruch. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ebenfalls denkbar. Drittansprüche werden in den meisten Fällen geltend gemacht von Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern und Insolvenzverwaltern.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Inanspruchnahme?
Häufig wird Geschäftsführern sogenanntes Organisations- und Überschwachungsverschulden vorgeworfen. Die Schäden werden in solchen Fällen oft gar nicht direkt durch die Geschäftsführung verursacht, sondern durch andere Mitarbeitende. Vereinfacht gesagt wird der Geschäftsführung in solchen Fällen vorgeworfen keine ausreichenden Maßnahmen getroffen zu haben, die den Schadeneintritt hätten verhindern können. Denkbar sind aber auch Schadenersatzansprüche in Folge falscher strategischer Entscheidungen oder auch Fehler im operativen Geschäft. Besonders dramatisch können Ansprüche in Folge eines Insolvenzverfahrens sein, insbesondere wenn neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich ermittelt.
Was passiert, wenn der Schadenersatzanspruch mein Privatvermögen übersteigt?
Ein Haftungsfall kann existenzgefährdend sein und zu einer Privatinsolvenz führen. Neben möglichem Schadenersatz können auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten anfallen. Unabhängig von den finanziellen Folgen stehen Menschen, die mit derartigen Vorwürfen konfrontiert werden, unter hohem emotionalem Druck.
Wie kann man sich gegen derartige Risiken absichern?
Zivil- und öffentlich-rechtliche-Ansprüche lassen sich mit einer D&O (Directors and Officers) - auch Managerhaftpflicht - absichern. Als Ergänzung sollte eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Der individuelle Bedarf hängt von diversen Faktoren ab.
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