Altersvorsorgereform 2027
Dass die gesetzliche Rente nicht zur Erhaltung des eigenen Lebensstandards reichen wird, ist allgemein bekannt. Deshalb reformiert der Staat zum 01.01.2027 die private Altersvorsorge und belohnt damit diejenigen, die zusätzlich selbst fürs Alter vorsorgen.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Je nach Höhe der selbst eingezahlten Beiträge gibt es einen staatlichen Zuschuss zwischen 60 EUR und 540 EUR pro Jahr. Zusätzlich zahlt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR pro Kind.
Was ist, wenn ich bereits einen Riester-Vertrag habe?
Kunden mit einem Riester-Vertrag haben einmalig die Möglichkeit in die neue Vorsorge zu wechseln, Kunden ohne Riester-Vertrag können direkt im neuen System starten. Kunden mit einem bestehenden Riester-Vertrag empfehlen wir in jedem Fall einen Beratungstermin, um zu überprüfen, ob sich ein Wechsel in die neue Förderung lohnt. Die alte und die neue Förderung können nicht miteinander kombiniert werden.
Wie wird die neue Vorsorge steuerlich behandelt?
Einzahlungen können in der Sparphase bis 1.800 EUR pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist der Steuervorteil größer als die Zulagen vom Staat, wird die Differenz von der Steuer erstattet. Ist der Steuervorteil kleiner als die Zulagenhöhe, erhält man trotzdem die vollen Zulagen.
Da noch nicht alle Details des Gesetzes geregelt sind, empfehlen wir die Vereinbarung eines Beratungstermins ab Ende des Jahres 2026.