Neue Riester-Reform 2027! Melde dich gerne bei uns.
Was ändert sich ab 2027?
Die Reform der privaten Altersvorsorge wurde am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Als Ihre Allianz Agentur vor Ort informieren wir Sie umfassend über alle Neuerungen – persönlich, kompetent und verständlich.
Ob Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen oder erstmals über eine staatlich geförderte Altersvorsorge nachdenken: Wir zeigen Ihnen, welche Optionen die Reform für Sie bereithält.
Riester-Rente: Bestandsschutz für Ihren Vertrag
Gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt vollen Bestandsschutz. Sie müssen aktuell nicht aktiv werden. Ihr Vertrag wird weiterhin nach den geltenden Regelungen gefördert. Eine vorschnelle Kündigung wäre förderschädlich und gefährdet Ihre Zulagen.
Wichtig: Führen Sie Ihren Vertrag in 2026 unverändert fort, um Ihre bisherige Förderung weiter zu beanspruchen.
Neue Produktkategorien ab 2027 – mehr Auswahl für Ihre Altersvorsorge
Mit der Reform entstehen drei neue Produktkategorien für die geförderte private Altersvorsorge:
- Altersvorsorgevertrag mit Garantie – die klassische Variante mit 100 % Beitragsgarantie
- Altersvorsorgedepot – für alle, die mehr Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen möchten (ohne Beitragsgarantie)
- Standarddepot – die einfache, kostengünstige Einstiegslösung
Die Allianz plant Angebote für alle drei Produktkategorien – mit dem bewährten Vorsorgekonzept InvestFlex als Basis.
Wer profitiert von der neuen Förderung?
Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Ab 2027 können auch folgende Personengruppen von der staatlichen Förderung profitieren:
- Selbstständige und Freiberufler – erstmals förderfähig!
- Gewerbetreibende
- Angestellte und Beamte (wie bisher)
- Familien mit Kindern – durch attraktive Kinderzulagen
- Geringverdiener – besonders hohe Förderquoten möglich
- Berufseinsteiger und junge Menschen unter 25 Jahren
Die neue Fördersystematik ab 2027: So funktioniert die staatliche Förderung
Die neue Förderung ist beitragsproportional – das heißt: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr Förderung erhalten Sie. Kein kompliziertes Einkommensabhängiges Rechenmodell mehr!
Grundzulage (neu ab 2027)
- 50 % Förderung auf Ihre Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr
- 25 % Förderung auf Eigenbeiträge zwischen 360 und 1.800 Euro pro Jahr
- Maximale Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr (bei 1.800 Euro Eigenbeitrag)
- Durchschnittliche Förderquote: ca. 30 %
- Mindestbeitrag: nur 120 Euro pro Jahr (10 Euro/Monat)
- Geförderter Höchstbeitrag: 1.800 Euro pro Jahr
Kinderzulage (neu ab 2027)
- 100 % Förderung auf Ihre Einzahlungen bis 300 Euro pro Kind und Jahr
- Maximale Kinderzulage: 300 Euro pro Kind pro Jahr
- Gekoppelt an den Bezug von Kindergeld
- Beispiel: Bei 3 Kindern und 300 Euro Einzahlung = 900 Euro Kinderzulage pro Jahr!
Berufseinsteigerbonus
- Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren
Sonderausgabenabzug (neu ab 2027)
- Eigenbeitrag bis 1.800 Euro zzgl. Zulagen (ungedeckelt!) als Sonderausgaben absetzbar
- Günstigerprüfung: Steuererstattung oder Zulagen – das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie vorteilhafter ist
Warum die Allianz für Ihre Altersvorsorge?
- Deutschlands größter Lebensversicherer mit jahrzehntelanger Erfahrung
- Über die Hälfte der Allianz Riester-Neukunden waren beim Abschluss unter 35 Jahre alt
- 4 von 5 Riester-Kunden zahlen regelmäßig in ihren Vertrag ein
- Förderquoten bis zu 88 Prozent – besonders für Familien und Geringverdiener
- Pfändungsschutz – Ihr Altersvorsorgevermögen ist vor Pfändung geschützt
- Kostengünstig und transparent – mehrfach ausgezeichnet
Persönliche Beratung in Ihrer Allianz Agentur
Die Altersvorsorge-Reform bringt viele neue Möglichkeiten – aber auch Fragen. 75 Prozent aller Riester-Kunden wünschen sich persönliche Beratung. Genau dafür sind wir da.
Wir beraten Sie zu:
- Neue Fördersystematik ab 2027 und staatliche Zulagen
- Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte
- Private Altersvorsorge und Rentenplanung
- Riester-Bestandsvertrag: Behalten, wechseln oder neue Förderung nutzen?
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Entgeltumwandlung
- Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung
- Steuervorteile und optimale Fördernutzung
Jetzt Termin vereinbaren – kostenlos und unverbindlich
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie das Beste aus der Altersvorsorge-Reform herausholen. Ob Neuabschluss oder Optimierung Ihres bestehenden Vertrags – wir finden die passende Lösung für Ihre Lebenssituation.
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